> > > (Betrag 600€ - es wird nicht aufgeschlüsselt wieviel Anwalthonorar
> > > ist) durch die Kanzlei Schutt & Waettke.
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> > Gab es da nicht eine Gesetzesänderung, die diese Kosten auf 100€
> begrenzt?
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> Ja, aber nur bei Geringfügigkeit. Die Anwälte schreiben das aber gleich
> so, als ob ein Schwerverbrechen vorliegt, und sie aus dem Grund nicht mit
> 100Euro auskommen.
> Heiko
Dann ist das ja für die Füße, wenn man das so leicht umgehen kann.