keksbaecker schrieb am 05.March.2010, 15:01:45 in der Kategorie web.net
Abmahnung und Unterlassung durch Schutt & Waetke
> > (Betrag 600€ - es wird nicht aufgeschlüsselt wieviel Anwalthonorar > > ist) durch die Kanzlei Schutt & Waettke. > > > Gab es da nicht eine Gesetzesänderung, die diese Kosten auf 100€ begrenzt?
Ja, aber nur bei Geringfügigkeit. Die Anwälte schreiben das aber gleich so, als ob ein Schwerverbrechen vorliegt, und sie aus dem Grund nicht mit 100Euro auskommen.
Heiko