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Nachricht aus dem Archiv

keksbaecker schrieb am 05.March.2010, 15:01:45 in der Kategorie web.net

Abmahnung und Unterlassung durch Schutt & Waetke

> > (Betrag 600€ - es wird nicht aufgeschlüsselt wieviel Anwalthonorar
> > ist) durch die Kanzlei Schutt & Waettke.
>
>
> Gab es da nicht eine Gesetzesänderung, die diese Kosten auf 100€ begrenzt?

Ja, aber nur bei Geringfügigkeit. Die Anwälte schreiben das aber gleich so, als ob ein Schwerverbrechen vorliegt, und sie aus dem Grund nicht mit 100Euro auskommen.
Heiko
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