Peggy schrieb am 05.March.2010, 13:17:18 in der Kategorie web.net
Heute der 2. Brief zur gelichen Datei!
> Und an eure Daten kommen die Kanzleien nur weil sie als Anwälte Einsicht > in die Akten verlangen können! > Was sie dann nutzen um mit den so erschlichenen Daten ihre Abmahnungen zu > verschicken. > \"Zahlen sie oder wir zerren sie vor Gericht\" lautet die einfache > Erpressungsformel.
Wobei dann sogar möglich ist, dass der Klagsantrag vom Gericht wegen zu geringen Streitwerts abgewiesen wird ...
Da kann aber hoffentlich wirklich der Verbraucherschutz beratend helfen.