Mike 72[Gast] schrieb am 04.March.2010, 16:48:01 in der Kategorie web.net
Abmahnung und Unterlassung durch Schutt & Waetke
> Wenn Ihr definitiv nichts gezogen habt
\"und kein offenes WLAN habt\", sollte man hinzufügen. In so einem Fall ist dann nämlich afair auch der Anschlussinhaber dran, selbst wenn es im Endeffekt jemand war, den man nicht mal kennt ...
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