DeR_MarquI schrieb am 04.March.2010, 15:50:21 in der Kategorie web.net
Abmahnung und Unterlassung durch Schutt & Waetke
Es geht um EINE Datei...
> > Moin! > > > > Heute flatterte es ins Haus - eine Abmahnung samt > Unterlassungserklärung > > (Betrag 600 - es wird nicht aufgeschlüsselt wieviel Anwalthonorar > > ist) durch die Kanzlei Schutt & Waettke. > > Hallo, > die Herrschaften sind dem Heise-Verlag (dem Herausgeber der c\'t und > anderer Zeitschriften) wohl bekannt. Ich hatte einfach mal heise.de > aufgerufen und dort nach \"modifizierte Unterlassungserklärung\" gesucht, > dann findet man (indirekt) u.a. das: > > http://abmahnwahn-dreipage.de/ > > Dort, als \"Abmahnwahn-Wissen\" gibt es eine sehr ausführliche PDF-Datei, > die du unbedingt lesen solltest. Der Tenor lautet: Ja nicht die > Unterlassungserklärung ohne Änderung unterschreiben, denn das wäre ein > Schuld-Anerkenntnis. Im Text sind auch die notwendige Modifikationen > erklärt. > > Du kannst auf heise.de aber ach mal nach dem Waetke suchen - da gibt es > viele Ergebnisse, allerdings sind die Zeitschrifntenartikel aus > verständlichen Gründen meist nicht kostenfrei zu lesen. Evtl. hast du ja > die c\'t - oder eine öffentliche Bibliothek in der Nähe? > > Zu _panografs Link möchte ich bemerken: Die Anwälte halten halt doch > zusammen. Oder warum steht dort: \"Die Unterlassungserklärung ist daher > mit fachkundiger Hilfe entsprechend rechtssicher zu ändern. ... Sollten > auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schutt Waekte, ein Schreiben von > Infscore oder den Rechtsanwälten Haas & Kollegen, erhalten haben, so können > Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.\" > > Viel Erfolg und nur ruhig Blut, > Karsten > > PS: War das wirklich wegen eines Downloads?