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Nachricht aus dem Archiv

DeR_MarquI schrieb am 04.March.2010, 15:50:21 in der Kategorie web.net

Abmahnung und Unterlassung durch Schutt & Waetke

Es geht um EINE Datei...


> > Moin!
> >
> > Heute flatterte es ins Haus - eine Abmahnung samt
> Unterlassungserklärung
> > (Betrag 600 - es wird nicht aufgeschlüsselt wieviel Anwalthonorar
> > ist) durch die Kanzlei Schutt & Waettke.
>
> Hallo,
> die Herrschaften sind dem Heise-Verlag (dem Herausgeber der c\'t und
> anderer Zeitschriften) wohl bekannt. Ich hatte einfach mal heise.de
> aufgerufen und dort nach \"modifizierte Unterlassungserklärung\" gesucht,
> dann findet man (indirekt) u.a. das:
>
> http://abmahnwahn-dreipage.de/
>
> Dort, als \"Abmahnwahn-Wissen\" gibt es eine sehr ausführliche PDF-Datei,
> die du unbedingt lesen solltest. Der Tenor lautet: Ja nicht die
> Unterlassungserklärung ohne Änderung unterschreiben, denn das wäre ein
> Schuld-Anerkenntnis. Im Text sind auch die notwendige Modifikationen
> erklärt.
>
> Du kannst auf heise.de aber ach mal nach dem Waetke suchen - da gibt es
> viele Ergebnisse, allerdings sind die Zeitschrifntenartikel aus
> verständlichen Gründen meist nicht kostenfrei zu lesen. Evtl. hast du ja
> die c\'t - oder eine öffentliche Bibliothek in der Nähe?
>
> Zu _panografs Link möchte ich bemerken: Die Anwälte halten halt doch
> zusammen. Oder warum steht dort: \"Die Unterlassungserklärung ist daher
> mit fachkundiger Hilfe entsprechend rechtssicher zu ändern. ... Sollten
> auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schutt Waekte, ein Schreiben von
> Infscore oder den Rechtsanwälten Haas & Kollegen, erhalten haben, so können
> Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.\"

>
> Viel Erfolg und nur ruhig Blut,
> Karsten
>
> PS: War das wirklich wegen eines Downloads?
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