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Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 04.March.2010, 15:11:23 in der Kategorie web.net

Abmahnung und Unterlassung durch Schutt & Waetke

> Moin!
>
> Heute flatterte es ins Haus - eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung
> (Betrag 600€ - es wird nicht aufgeschlüsselt wieviel Anwalthonorar
> ist) durch die Kanzlei Schutt & Waettke.

Hallo,
die Herrschaften sind dem Heise-Verlag (dem Herausgeber der c\'t und anderer Zeitschriften) wohl bekannt. Ich hatte einfach mal heise.de aufgerufen und dort nach \"modifizierte Unterlassungserklärung\" gesucht, dann findet man (indirekt) u.a. das:

http://abmahnwahn-dreipage.de/

Dort, als \"Abmahnwahn-Wissen\" gibt es eine sehr ausführliche PDF-Datei, die du unbedingt lesen solltest. Der Tenor lautet: Ja nicht die Unterlassungserklärung ohne Änderung unterschreiben, denn das wäre ein Schuld-Anerkenntnis. Im Text sind auch die notwendige Modifikationen erklärt.

Du kannst auf heise.de aber ach mal nach dem Waetke suchen - da gibt es viele Ergebnisse, allerdings sind die Zeitschrifntenartikel aus verständlichen Gründen meist nicht kostenfrei zu lesen. Evtl. hast du ja die c\'t - oder eine öffentliche Bibliothek in der Nähe?

Zu _panografs Link möchte ich bemerken: Die Anwälte halten halt doch zusammen. Oder warum steht dort: \"Die Unterlassungserklärung ist daher mit fachkundiger Hilfe entsprechend rechtssicher zu ändern. ... Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schutt Waekte, ein Schreiben von Infscore oder den Rechtsanwälten Haas & Kollegen, erhalten haben, so können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.\"

Viel Erfolg und nur ruhig Blut,
Karsten

PS: War das wirklich wegen eines Downloads?
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