> Na, vielleicht spart man sich auch die Reinigungs- und
> Instandhaltungsarbeiten, indem man es so wenig wie möglich zur Buchung
> freigibt 
> Nur, das scheint mir nicht der Sinn und Zweck zu sein *schmunzel*
Das Vereinsrecht wurde in den letzten Jahren bekanntlich bis hin zur Steuerpflicht bzw. Verlust der Gemeinnützigkeit verunstaltet, wenn durch Veranstaltungen oder Vermietung Einkünfte mit Zugewinncharakter erzielt werden.
So ist der Status \"gemeinnütziger Verein\" (e.V.) unseres Schulfördervereins gefährdet, wenn wir im vereinseigenen und zur Begegnungsstätte mit Übernachtungs- und Selbstverpflegungsmöglichkeit umgebauten Bauernhaus mehr Fremd- als Eigenbuchungen zulassen, was zuweilen zu Zwangsleerstand führt, obwohl genügend Interessenten vorhanden wären. Dass die Politik uns sogar Verluste durch die Unterhaltungskosten des Hauses zumutet, damit wir gemeinnützig bleiben können und uns der Fiskus nicht auf den Pelz rückt, finde ich so was von gemein! Denn die Vereinskasse könnte viel mehr Projekte zu Gunsten von Schulveranstaltungen und bedürftigen Schüler/innen, zu Modernisierung der Ausstattung - wenn der Schulträger klamm ist - und sogar zur Unterstützung diverser Partner im In- und Ausland leisten, wenn die Erlöse nicht gedeckelt werden müssten. Denn mit Spendenaktionen oder Basaren/Flohmärkten allein lassen sich solche Posten nicht stemmen.