verfaßt von Johann, 02.11.2023, 18:48:27
(editiert von Johann, 02.11.2023, 18:57:03)
> ist es nicht so, das wenn die Todesursache nicht eindeutig festzustellen
> ist, immer Herztot rein geschrieben wird im Totenschein?
Nein. Ist die Todesursache durch den Arzt nicht eindeutig feststellbar, muß dieser die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft informieren. In dem Falle wird eine Obduktion veranlasst.
Möglicherweise, aber echt nur möglicherweise vermutet, schreiben in solchen Fällen dann einige Ärzte lieber "Herzversagen", um nicht den behördlichen Klumpatsch durchführen zu müssen. Üblich oder erlaubt ist das nicht.
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