Ansicht:   

#461507 (Ebay)-Kleinanzeigen reagiert nicht auf eine Emailanfrage (web.net)

verfaßt von Kleinalrik2021, 18.07.2023, 10:11:23

> Der Verkäufer schuldet die Lieferung der Ware und der Käufer den
> Kaufpreis.

Korrekt. Und die Zahlung ist regelmäßig eine Bringschuld.

> Dem ist aber gar nicht so. Der Verkäufer kann die Bezahlung anmahnen, wenn
> da nichts kommt, so kann er gerichtlich mahnen lassen und wenn man dann
> widerspricht, so hat man zusätzlich zu den Mahngebühren noch die
> Verfahrenskosten am Hals.

Auch korrekt, prinzipiell. Der Käufer ist jedoch seiner vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung nachgekommen, wenn er sich auf den Zahlungsweg einlässt, die der Verkäufer angeboten hat und alle dazu notwendigen Schritte vorgenommen hat.
Dass es dann zu einer Verzögerung durch den - vom Verkäufer angebotenen - Zahlungsdienstleister kommt, kann dem Käufer nicht angelastet werden.

--
[image]

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz