verfaßt von Hey_Joe , 71229 Leonberg, 25.03.2023, 20:36:45
(editiert von Hey_Joe, 25.03.2023, 20:37:48)
> da steht aber (auch) :
> Wenn jedoch eine KI eigenständig ein Bild generiert, stellt sich die
> Frage, wer als Urheber gilt.
>
> ist derzeit wohl schwierig zu sagen, wie da die Rechtslage ist.
Stimmt.
Die unterscheiden zwischen AI und KI:
Wenn ein Mensch ein Bild mit Hilfe von AI-Tools generiert, gilt er als Urheber des Werkes und hat dementsprechend die vollen Urheberrechte.
Ich sag nur: niemals kommerziell nutzen.
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