> Eher nein.
> Grund: Es wird sowieso nicht über Messgeräte abgerechnet .
> Ich finde diese Lüfterlösung aber wenig effektiv und umständlich
Mag sein, dass ich da nicht auf dem neusten Stand bin, aber wie sonst werden die Heizkosten in einem Mehrfamilienhaus mit Heizkörpern umgelegt?
"Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, den Verbrauch des Mieters für Heizung und Warmwasser über Ablesegeräte (Verbrauchserfassungsgeräte) an den Heizkörpern zu erfassen." (
Quelle)
Und gemäß diesem Dokument, kann das schon effektiv sein:
https://www.minol.de/minol-informiert.html?file=files/download-internet/minol-informiert/Minol_informiert_Manipulationen_an_Heizkostenverteilern.pdf