MudGuard schrieb am 17.February.2018, 12:07:56 in der Kategorie ot.haushalt
Handwerker - Frist für Rechnung?
> > Verjähren wird sein Anspruch auf Bezahlung wohl erst am 1.1.2022 > > (Schlußrechnung wäre ab 15.1. möglich gewesen, Jahresende + 3 Jahre > ergibt > > 31.12.2018 + 3 Jahre = 31.12.2021) > Ich dachte, es wären 30 Jahre?
Die 30 Jahre beginnen m.E. dann zu laufen, wenn er die Rechnung gestellt hat, sprich: Geld gefordert hat.
Hat er ja bis jetzt noch nicht.
Wenn er bis 1.1.2022 keine Rechnung gestellt hat, dann hat er verkackt.
Ich wundere mich halt nur - es heißt immer wieder, die Handwerksbetriebe haben Probleme, weil die Kunden die Rechnungen nicht begleichen - aber ich bekomm ja gar keine Rechnung, so daß ich gar keine Chance habe, die Rechnung nicht zu begleichen.