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MudGuard schrieb am 17.February.2018, 12:07:56 in der Kategorie ot.haushalt

Handwerker - Frist für Rechnung?

> > Verjähren wird sein Anspruch auf Bezahlung wohl erst am 1.1.2022
> > (Schlußrechnung wäre ab 15.1. möglich gewesen, Jahresende + 3 Jahre
> ergibt
> > 31.12.2018 + 3 Jahre = 31.12.2021)
> Ich dachte, es wären 30 Jahre?

Die 30 Jahre beginnen m.E. dann zu laufen, wenn er die Rechnung gestellt hat, sprich: Geld gefordert hat.
Hat er ja bis jetzt noch nicht.

Wenn er bis 1.1.2022 keine Rechnung gestellt hat, dann hat er verkackt.


Ich wundere mich halt nur - es heißt immer wieder, die Handwerksbetriebe haben Probleme, weil die Kunden die Rechnungen nicht begleichen - aber ich bekomm ja gar keine Rechnung, so daß ich gar keine Chance habe, die Rechnung nicht zu begleichen.
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