Adi G. schrieb am 17.February.2018, 11:32:08 in der Kategorie ot.haushalt
Handwerker - Frist für Rechnung?
> Verjähren wird sein Anspruch auf Bezahlung wohl erst am 1.1.2022 > (Schlußrechnung wäre ab 15.1. möglich gewesen, Jahresende + 3 Jahre ergibt > 31.12.2018 + 3 Jahre = 31.12.2021)
Ich dachte, es wären 30 Jahre? > Ist das normal, daß über einen Monat nach Abschluß der Arbeiten noch keine > Rechnung da ist? > > Andreas