Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

Adi G. schrieb am 17.February.2018, 11:32:08 in der Kategorie ot.haushalt

Handwerker - Frist für Rechnung?

> Verjähren wird sein Anspruch auf Bezahlung wohl erst am 1.1.2022
> (Schlußrechnung wäre ab 15.1. möglich gewesen, Jahresende + 3 Jahre ergibt
> 31.12.2018 + 3 Jahre = 31.12.2021)
Ich dachte, es wären 30 Jahre?
> Ist das normal, daß über einen Monat nach Abschluß der Arbeiten noch keine
> Rechnung da ist?
>
> Andreas

LG

Adi
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz