> Gilt aber ab 50, nur noch mit bestandenem Ärztl. Fahrtauglichkeitsprüfung
> und Sehtest!
>
> Und 17,5t ist nicht, scheint nur 12t zu sein.
> Siehe
> und
> hier
Der Hausdoc meint aber den CE79, ausgeschrieben ist das C1E>12000kg, l<=3.
Siehe auch hier
Und damit dürften wir eine Kombi fahren, bei der der Anhänger ein höheres zGG hat, als das Zugfahrzeug (hier: 7,5t).
Alles zusammen kämem wir tatsächlich auf knapp 18t
Übrigens: solange wir "alten Säcke" unseren "Grauen" noch haben, dürfen wir auch z.B. Traktoren oder ganz allgemein "Landwirtschafliche Nutzfahrzeuge" fahren, die heute in die klasse T fallen.
Für diese klasse gibt es aber keinen Bestandsschutz, sie wird nicht automatisch sondern nur auf antrag eingetragen und auch das nur bei Personen, die auch tatsächlich in der Landwirtschaft arbeiten.
Volker