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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 23.September.2017, 13:49:52 in der Kategorie verkehr.kfz

Wortlaut des neuen "Handyverbots"?

> In der StVO ist aber explizit von Mobil - und Autotelefon die Rede.
>
> Alle anderen Geräte dürfen während der Fahrt nach herzenslust bedient
> werden.
>
> Da kann der Hr. Polizist meinen was er will.

Was du darfst und was nicht entscheidet im Zweifel ein Richter. Und es gibt durchaus Gerichtsurteile, die deine aussage widerlegen.
Egal ob Mobiltelefon, mobiles Navi oder Digitalkamera; die Bedienung all dieser Geräte ist in der Regel nicht erlaubt, auch wenn in der StVO bislang nur von Mobiltelefonen die 'Rede ist.

Volker

BTW: dass ihr noch nichts gefunden habt ist logisch, der Gesetzestext ist noch nicht veröffentlicht
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