RoyMurphy schrieb am 17.September.2017, 23:46:07 in der Kategorie verkehr.kfz
Die Besten und die Schlimmsten
> > Laut StVO dient die linke Spur dem Überholen und nicht dem > > Vollgasfahren. > > Richtig...... aber auch nicht dem Dauerlinksfahren.
... und nicht dem aus 100 km/h-Einscherer, wenn der nächsthintere Linksspurfahrer mit 200 Sachen nur noch 100 Meter entfernt und die Chance einer Notbremsung gering ist, bzw. ein Ketten-Auffahrunfall verursacht werden kann. Meistens kommt dann der Trottel davon, da sich im ersten Schock niemand Fahrzeugtyp, Farbe und Kennzeichen für eine konkrete Zeugenaussage merken oder gar notieren kann.
Auf allen Spuren gilt halt generell §1 der StVO, egal, ob da ein "Schmid" oder nur ein "Schmiedle" unterwegs ist.