> > > wer zu langsam fährt,
> >
> > gibt es nicht.
>
> Doch.
Nein. Jedenfalls liegt bei den Gerichten die latte dafür sehr hoch. Im Stadtverkehr kannst du dich praktisch nie auf "zu langsam" berufen - denn die Gerichte setzen ein "zu langsam" erst bei "mehr als 40km/h unter erlaubter Höchstgeschwindigkeit" an. Auf einer mit 70 limitierten Landstraße heisst das, dass dein Vordermann <30km/h fahren muss, damit du ihn überhaupt beim Trachtenverein blau-weiß melden kannst.
>
> Neues Absurdum der Bürokraten.
>
> Rote Ampel: In ca 20 Enfernung zur Ampel steht ein
> Schild
> absolutes Halteverbot. In der Schlange vor der roten Ampel kommt
> im Geltungsbereich des absoluten Halteverbotes ein Auto mit Start-Stop
> Automatik zum stehen und der Motor geht aus.
> Jetzt kommt ein Fahrradpolizist.....
>
> Kostet 15€ - Halten im absoluten Halteverbot mit Behinderung.
woher hast du das?
BTW: zahlen würde ich nicht, jedenfalls nicht vor Ort
Volker