fuchsi schrieb am 18.August.2017, 07:43:39 in der Kategorie verkehr.kfz
Radlerleben könnten auch dadurch gerettet werden
> Wenn die meisten Radler mal den seitlichen Abstand > beim Überholen bzw. beim Vorbeifahren an stehenden > Fahrzeugen einhalten würden. > O.K. der ist in der STVO nicht genau geregelt, ausser > das 50cm Minimum sind! > Dazu eine Portion "Eigenschutz" in cm und schon ist > eine Autotür keine Gefahr mehr. > Eigentlich ganz einfach - oder?
Erinnert mich an meine Gemeinde. Da ist der 1m breite Radstreifen direkt neben den parkenden Autos auf den Boden gemalt.
da MUSS ich direkt neben den parkenden Autos fahren.