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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 17.August.2017, 14:36:47 in der Kategorie verkehr.kfz

Blitzermythen - gibt's die?

> >Mythos 3: Der Fahrer muss auf dem Blitzer-Foto zu erkennen sein
>
> Das stimmt nicht in Österreich.
> Hier muss der Fahrer nicht erkennbar sein, sondern nur das Nummernschild.

Gut zu wissen. Da "leihe" ich mir doch mal vom unbekannten Miturlauber mit dem identischen Fahrzeugtyp das Nummernschild aus und brettere durch die radarbewehrte 30-km/h-Zone ... - na, das wird blitzen ...  :teufel:
>
> Die sogenannte Anonymverfügung wird dabei erstmals an den
> Zulassungsbesitzer ausgestellt. Weigert sich der Zulassungsbesitzer zu
> zahlen, kommt es zuerst zum Verfahren der Lenkererhebung. Da der
> Zulassungsbesitzer immer wissen muss, wer sein Fahrzeug lenkt, ist er damit
> auch in der Pflicht, den Lenker anzugeben (§ 103 Abs 2 KFG ).

Luschdig, wie trotz gleicher Stammsprache höchst unterschiedliche (juristische) Begriffe in Österreich und Deutschland verwendet werden:

ausforschen = ermitteln
Zulassungsbesitzer = Halter
Lenkererhebung = Ermittlung des Fahrers
Kieberer = Polizist

(Archivposting - keine Anzeige)

Aber wie ist es in A mit dem D-Satz: "Der Zeuge muss sich behufs Erhubs seiner Aussage beim Polizeiposten melden."  :???:
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