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Nachricht aus dem Archiv

fuchsi schrieb am 17.August.2017, 07:07:12 in der Kategorie verkehr.kfz

Blitzermythen - gibt's die?

> Mythos 3: Der Fahrer muss auf dem Blitzer-Foto zu erkennen sein

Das stimmt nicht in Österreich.
Hier muss der Fahrer nicht erkennbar sein, sondern nur das Nummernschild.

Die sogenannte Anonymverfügung wird dabei erstmals an den Zulassungsbesitzer ausgestellt. Weigert sich der Zulassungsbesitzer zu zahlen, kommt es zuerst zum Verfahren der Lenkererhebung. Da der Zulassungsbesitzer immer wissen muss, wer sein Fahrzeug lenkt, ist er damit auch in der Pflicht, den Lenker anzugeben (§ 103 Abs 2 KFG ).
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