neanderix schrieb am 12.August.2017, 13:20:40 in der Kategorie verkehr.kfz
Kein Reißverschlussverfahren bei Autobahneinfahrt?
> Dann folge brav der StVo
Genau das tue ich seit 32 Jahren konsequent. Ich lebe noch.
> Die StVO verbietet das Halten auf Beschleunigungs- und > Verzögerungsstreifen. Verschätzt Du Dich z.B. in der ausreichenden Länge > der Lücke und hälst an, ist das verkehrswidriges Verhalten da brauchst Du > bei einem Unfall richtige Zeugen.
Du laberst Unsinn; wenn ich mich "verschätze" und deswegen anhalten muss, ist das "verkehrsbedingtes Halten" - und wird somit NICHT bestraft.
Allerdings wünsche ich dir dass, wenn du mal wieder den Pannenstreifen als Verlängerung des Beschleunigungsstreifens missbrauchst, just in diesem Moment eine Zivilstreife mit zwei schlecht gelaunten Beamten vorbei kommt....