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Nachricht aus dem Archiv

Onkel P. [Gast] schrieb am 12.August.2017, 09:23:32 in der Kategorie verkehr.kfz

Kein Reißverschlussverfahren bei Autobahneinfahrt?

Dann folge brav der StVo und hoffe, daß z.B. der Fahrer der Dir auf dem Beschleunigundstreifen folgt, nicht ausschließlich im Rückspiegel die erhoffte Lücke sucht, wach genug ist und Dein vorschriftsmäßiges Anhalten bemerkt.
Die StVO verbietet das Halten auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen. Verschätzt Du Dich z.B. in der ausreichenden Länge der Lücke und hälst an, ist das verkehrswidriges Verhalten da brauchst Du bei einem Unfall richtige Zeugen.
Erlebe solche Situationen mal selber und dann reden wir weiter, ein starkes Herz wünsche ich.
mfG
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