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Onkel P. [Gast] schrieb am 11.August.2017, 21:06:11 in der Kategorie verkehr.kfz

Kein Reißverschlussverfahren bei Autobahneinfahrt?

> > Da wartest Du nicht, sondern nutzt einige Meter des Standstreifens.
> > mfG
> > Onkel P.
>
> Habe ich gerade letzthin wieder gelesen... nicht erlaubt nach der
> Strassenverkehrsordnung.
>
> Aber heutzutage zählen durchgezogene Linien, Abbiegerspuren usw. nicht
> mehr.
> Es wird munter auf Autobahnen rechts überholt.
> Auf Kreuzungen die Linksabbiegerspur zum Vormogeln(bei Grün
> ausbeschleunigen und dann schnell rechts rüber).
> BMW X5 fahren mit Anhänger (mit einem SMART drauf) über 150KM/H.
> UPS "umfahren" einen Stau in der Innenstadt auf dem LINKEN
> BÜRGERSTEIG.......
> Wer schaut da noch auf die paar Meter Standstreifen die man beim
> Beschleunigen mitnutzen kann (habe auch schon einen gesehen der nach einer
> Auffahrt ca. 500m auf dem Standsteifen mit normaler Geschwindigkeit bis zur
> nächsten Ausfahrt fuhr).
> Die Meisten fahren doch schon über die durchgezogene Linie am Anfang des
> Beschleunigungssteifen um dann sofort auf die zweite Fahrbahn (auch Dritte
> schon gesehen) zu gelangen.

Moin,
stimmt alles und selbst erlebt. Wenn Einfädeln absolut nicht geht, wird am Ende des Beschleunigungsstreifens weiter mitgerollt und eingefädelt, und nie Angehalten (ich Rede da nicht von weiter beschleunigen!!), sei doch nicht lebensmüde. Hab selber nen Experten am Ende des Beschl.streifens
anhalten sehen, da sendest Du als Vorbeirauschender ein Stossgebet das der hoffendlich die Vorf.regeln kennt...
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