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stefan66 schrieb am 11.August.2017, 18:01:44 in der Kategorie verkehr.kfz

Kein Reißverschlussverfahren bei Autobahneinfahrt?

> Laut einem Gerichtsurteil zu einem realen Haftpflichtfall ist es
> tatsächlich so:
>
> Bei
> der Autobahneinfahrt gilt kein Reißverschlussverfahren
>
> Und ich bremse immer sanft ab, wenn der Wagen hinter mir den
> Sicherheitsabstand einhält, und lasse wenigstens einen Gestrandeten rein.
> Wenn es dann hinten kracht, möchte ich nicht wissen, was mir als
> beschuldigtem Verursacher blüht.
>
> (Deutsche?) Autofahrer mögen das Reißverschlusssystem sowieso nicht und
> können nach diesem Urteil so richtig auf ihrem Vorrecht bestehen.

Natürlich gibt es auf Autobahneinfahrten kein Reißverschlussverfahren. Für die Auffahrenden gilt 'Vorfahrt gewähren'. Ich bemühe mich zwar, den Auffahrenden die Auffahrt zu erleichtern. Wenn aber die linke Spur dicht ist und hinter mir ein fetter LKW auffährt, dann muss der Auffahrende notfalls halt auch mal stoppen.
Leider schon oft erlebt, dass der Auffahrende meint, ein Recht zu haben, auf die Autobahn aufzufahren (Reißverschluss), inklusive Stinkefinger.
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