> Laut einem Gerichtsurteil zu einem realen Haftpflichtfall ist es
> tatsächlich so:
>
> Bei
> der Autobahneinfahrt gilt kein Reißverschlussverfahren
War war schon immer so, das habe ich nicht anders gelernt.
Im Zweifelsfall muss ich als Einfahrender eben stehenbleiben und Warten.
Auch wenn es keinen Sinn macht, denn als stehender Wagen komme ich erst recht nicht rein.
> Und ich bremse immer sanft ab, wenn der Wagen hinter mir den
> Sicherheitsabstand einhält, und lasse wenigstens einen Gestrandeten rein.
> Wenn es dann hinten kracht, möchte ich nicht wissen, was mir als
> beschuldigtem Verursacher blüht.
Wenn vorne Platz ist und der Hintermann den richtigen Sicherheitsabstand hat, dann ist das auch so Ok!