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Adi G. schrieb am 16.July.2017, 08:56:33 in der Kategorie ot.haushalt

Apotheken- Medikamentenfrage.

> Weiteres Nachforchen ergab:
> das Kreuz bei "aut idem" (bzw das durchstreichen der Wörter und des
> kästchens) bewirkt nur, dass der Apotheker kein Generikum abgeben
> darf. Hingegen ist ihm nicht nur erlaubt, sondern er ist evtl. sogar dazu
> verpflichtet, trotz des Kreuzes ein Importarzneimittel abzugeben, wenn es
> z.B. sogar klar denselben Namen trägt und dieses Importarzneimittel in der
Liste der Rabattverträge der Krankenkasse des Patienten auftaucht.
Das "Aut idem" Feld wird "durchgekreuzt", quasi ungültig gemacht, geext.
Dadurch darf nur das absolut gleiche (da ist die Herstellerfirma miteinbezogen!), was in der Zeile hinter dem "Durchgekreuzten"
steht, abgegeben werden.
Steht da also nach geextem Autidem-Feld: Omeprazol Stada 20mg 100 FTA (Filmtabletten), darf nur das 20 mg Omeprazol Produkt der Firma Stada in der 100er Stückzahl abgegeben werden. Gibt es das Produkt als Reimport
sollte die Apotheke auf ihre von ihr zu erfüllende Reimportquote schauen
(ansonsten drohen Strafzahlungen). Ja, es gibt Generika als Reimorte, zwar nicht so verbreitet, aber es gibt sie ab und an.
Rabattverträge mit Reimporteuren sind nichtexistent. Es gibt sie nur von den Originalherstellern und den Generikaherstellern wie Stada oder Ratiopharm.

LG

Adi
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