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#412232 Fratzenbuch-> Zombies....? (web.net)

verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 03.06.2017, 21:27:24

> > Z. b. wenn der Inhaber des Profiles meinetwegen 3 Jahre nicht mehr
> > "online" war dann das Profil in einen Gedenkmodus zu versetzen.
>
>
>
> Jeder aus der Freundesliste kann eBay informieren, dass der User verstorben
> ist.
> eBay prüft das und versetzt dann die Seite in den Gedenkmodus.
>
> SO sieht der Gedenkmodus aus:
>
> https://www.facebook.com/thomas.grullart?fref=ts


eBay prüft Facebook? ;-)  :kratz:

Dieses Procedere ist mit bekannt.
Die Überprüfung fordert allerdings einen sicheren Hinweis aufs Ableben. Üblicherweise wird hier eine Todesbescheinigung verlangt. Eine Todesanzeige reicht nicht.
Bei Personen ohne Angehörige ( im engeren Verwantdenkreis) , liegt diese Bescheinigung beim Nachlaßverwalter........ nur wer ist das??

--
Gruß Hausdoc

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