neanderix schrieb am 27.May.2017, 22:39:28 in der Kategorie ot.politik
Fahndungsfoto
> > > Nur ist es in der heutigen Zeit eigentlich nicht mehr gerechtfertigt, > > als > > > Privatperson jemanden festzunehmen. > > > > das erkläre mal bitte näher: warum um alles in der Welt sollte ich einen > > einbrecher, den ich gestellt habe, laufen lassen - statt ihn > "festzunehmen" > > bis der Trachtenverein eintrifft? > > > Wenn du seine Daten und ladungsfähige Adresse hast, reicht das doch.
Die Adresse kann stimmen. Oder auch nicht.
> Mehr macht die Polizei doch auch nicht. > > Die "Schuldfrage" klärt auch die Polizei nicht vor Ort .
Mitnehmen werden sie ihn jedenfalls. Und wenn er sich NICHT ausweisen kann, dann geht er in die zelle und wird spätestens am Folgetag einem haftrichter vorgeführt, schliesslich wurde er in *meiner* wohnung aufgeriffen und die Beamten können bestätigen dass ich darüber nicht sonderlich erfreut war.
Also liegt der Schluss nahe, dass er sich ohne mein einverständnis in meiner Wohnung befand. Was für eine "Schuld" brauchst du noch?!