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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 27.May.2017, 17:03:02 in der Kategorie ot.politik

Fahndungsfoto

Nur ist es in der heutigen Zeit eigentlich nicht mehr gerechtfertigt, als Privatperson jemanden festzunehmen.

Die Festnahme dient nur dazu, daß Ordnungshüter eine ladungsfähige Adresse des Beschuldigten aufnehmen.


Das kann der Privatmann aber heute auch schon.

Ausweispapiere verlangen- abfotografieren - fertig.


Erfahrene Fachleute im Bewachungsgewerbe ( mit Sachkenntnisprüfung) "fertigen " sowas immer nach dem 4 Augen Prinzip ab. So gibt es im Streitfall einen Zeugen.
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