> > Mehr ist auch nicht erlaubt, außer den Täter, wenn er auf frischer Tat
> > ertappt wird, bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten!
> > Wohlgemerkt nur "Festhalten", nicht Fesseln oder Einsperren!
>
> Jeder ist zur vorläufigen
> Festnahme berechtigt. D.h. ggf. auch mittels Fesseln oder
> Einsperren.
Das ist ein zweischneidiges schwert!
Nur "Festhalten" halte ich da für sicherer.
Meist reicht das auch.
Es gibt Richter, die sehen das private Festnehmen unf Fesseln eines Verdächtigen kritisch.
Außerdem hat dann der Privat Festgenommene Möglichkeiten, mit einem Anwalt, dagegen zu Klagen, in Sachen Feriheitsberaubung etc.
Dann hat man dann auf jedenfall Ärger.