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Nachricht aus dem Archiv

stefan66 schrieb am 27.May.2017, 13:50:08 in der Kategorie ot.politik

Fahndungsfoto

> Mehr ist auch nicht erlaubt, außer den Täter, wenn er auf frischer Tat
> ertappt wird, bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten!
> Wohlgemerkt nur "Festhalten", nicht Fesseln oder Einsperren!

Jeder ist zur vorläufigen Festnahme berechtigt. D.h. ggf. auch mittels Fesseln oder Einsperren.
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