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baeuchlein schrieb am 24.May.2017, 17:11:39 in der Kategorie ot.politik

Ein Beispiel? Hier, bitte...!

> > Als ich mal einem Bus hinten 'reinfuhr bei Glatteis, zum Beispiel. War
> > allerdings keine Absicht, also nicht unbedingt eine "Tat". Dennoch
> musste
> > ich selbstverständlich zahlen, weil bei solch einem Auffahrunfall nun
> mal
> > zunächst die juristische Schuld beim Auffahrenden festgestellt wird.
>
> Es gibt Leute, die da beim geringen Bußgeld ein Fass aufmachen und den
> Anwalt beschäftigen, sprich Einspruch Einlegen!
> Wobei das Bußgeld ja eine Art juristischer Akt ist.
> Mit Zahlung desselben gilt der Fall dann als Abgeschlossen.

Ich hatte da eher an die Reparaturkosten gedacht, die (wohl auch dank des "Versicherungsschadens") schon ein paar Tausender ausmachten, und daran, dass vielleicht zu spät oder zu schlecht gestreut worden wäre. Aber da sieht die Rechtslage halt anders aus, und nachdem der Adrenalinschub nach dem Unfall abgebaut worden war, war ich dann auch recht schnell wieder "vernünftig".
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