Hackertomm schrieb am 24.May.2017, 14:57:15 in der Kategorie ot.politik
Ein Beispiel? Hier, bitte...!
> Als ich mal einem Bus hinten 'reinfuhr bei Glatteis, zum Beispiel. War > allerdings keine Absicht, also nicht unbedingt eine "Tat". Dennoch musste > ich selbstverständlich zahlen, weil bei solch einem Auffahrunfall nun mal > zunächst die juristische Schuld beim Auffahrenden festgestellt wird.
Es gibt Leute, die da beim geringen Bußgeld ein Fass aufmachen und den Anwalt beschäftigen, sprich Einspruch Einlegen!
Wobei das Bußgeld ja eine Art juristischer Akt ist.
Mit Zahlung desselben gilt der Fall dann als Abgeschlossen.