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Nachricht aus dem Archiv

fuchsi schrieb am 24.May.2017, 07:25:49 in der Kategorie ot.politik

Fahndungsfoto

> Weil in userer Gesetzgebung Täterschutz vor Opferschutz geht.

Solange ein Täter nicht verurteilt ist, gilt er eben als unschuldig.
Deswegen darf auch im Fahndungsprozess nicht unbedingt ein MÖGLICHER Täter für immer als z.B.: Vergewaltiger blosgestellt werden.

Wie würde es Dir gefalle, solltest Du zufällig unwissend in der Nähe eines Tatortes gesehen werden, und Dein Fahndungsfoto hängt im Zusammenhang einer Vergewaltigung überall öffentlich aus.


> Greift ein Helfer (Feuerwehrmann) jedoch zur Initiative und spritzt diese
> Gaffer naß damit diese etwas zurücktreten darf der Arme Kerl einige
> Smartphones und Kleidereinigungen bezahlen. :gaga:

Nö, habe ich schon mal so gemacht.
Nichts ist rausgekommen. Allerdings hatten die auch unsere Bänderabsperrung missachtet.
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