Othello schrieb am 15.May.2017, 09:47:09 in der Kategorie ot.haushalt
Dichtungen gesucht – Sondergröße
> > > Die DVGW Zulassung hat rein gar nichts mit einer > lebensmittelrechtlichen > > > Zulassung zu tun. Nichts, rein gar nichts. > > > Denn dafür ist der DVGW gar nicht zuständig. > > > > Das Lebensmittel Trinkwasser darf nur mit Materialien in Verbindung > kommen > > welches eine DVGW Zulassung hat. > > Richtig. > Das lässt aber den Schluss zu einer allgemeinen lebensmittelrechtlichen > Zulassung NICHT zu.
Da gilt eben die alte Weisheit, dass aus einer gültigen Aussage nicht zwingend die umgekehrte Aussage abgeleitet werden kann. Mein früherer Mathematiklehrer nannte als Beispiel: Es gilt: Alle Dunkelhäutige (damals durfte noch Neger gesagt werden) sind Menschen - aber nicht alle Menschen sind dunkelhäutig.