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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 14.May.2017, 20:14:18 in der Kategorie ot.haushalt

Dichtungen gesucht – Sondergröße

> Die DVGW Zulassung hat rein gar nichts mit einer lebensmittelrechtlichen
> Zulassung zu tun. Nichts, rein gar nichts.
> Denn dafür ist der DVGW gar nicht zuständig.

Das Lebensmittel Trinkwasser darf nur mit Materialien in Verbindung kommen welches eine DVGW Zulassung hat.


Somit sind alle DVGW Materialien grundsätzlich für alle Lebensmittel geeignet ( mit einigen ganz wenigen Einschränkungen) .

Dabei gibts einige kuriose Beipiele:

Schmutzfänger aus Rotguss hat die DVGW Zulassung
Das absolut identische Teil ( sogar vom selben Hersteller) aus V4A hat diese Zulassung nicht.

Nun musst du dem Betriebsleiter eines größeren Lebensmitelbetriebes erklären, warum man nicht das "edlere" VA Teil einbaut sondern das Rotgussteil - obwohl in der sauren Umgebung des Einbauortes außen Grünspan entsteht.

Richtig ist, daß DVGW erst mal nichts mit Lebensmittel am Hut hat. Da gilt u.a die Bedarfsgegenstandverordnung usw....

Ein Beispiel für Othello.

Die genannte OHA Dichtung hat eine DVGW Zulassung
Eine von den Maßen identische Gummidichtung würde jeder Laie für deutlich geeigneter halten. Nur haben Gummidichtungen keine DVGW Zulassung weil dort bekanntermaßen oft eine Verkeimung entsteht.

Somit wären wir wieder bei DVGW vs. Lebensmittelhygiene/Verbraucherschutz


Jetz klarer? ;-)
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