MudGuard schrieb am 24.April.2017, 13:32:06 in der Kategorie verkehr.kfz
Autos beschlagnahmen - das sollte bei uns Schule machen
> Habe ich schon mal überlegt. Andererseits finde ich es nicht fair, dass für > gleiche Delikte dann unterschiedlich hohe Strafrahmen entstehen.
ist aber bei Geldstrafen (im Gegensatz zu den Ordnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr) üblich.
Da wird Dein monatliches Einkommen durch 30 geteilt, das gilt als Tagessatz.
Und dann wirst Du zu einer Geldstrafe in einer Höhe von X Tagessätzen *) verurteilt.
Solltest Du dann nicht bezahlen (wollen), kannst Du ersatzweise die Tage auch im Knast absitzen.
Und warum sollte das bei Ordnungsgeldern/Bußgeldern nicht ebenso gelten?
Die Gleichheit der Strafe ist dann über die gleiche Anzahl Tagessätze gegeben - man ist so oder so X Tage ohne Einkommen - so wie man so oder so X Tage im Knast säße.
In anderen Ländern (z.B. Finnland) ist das schon so, daß Geschwindigkeitsüberschreitungen einkommensabhängige Geldstrafen nach sich ziehen.
*) von der Anzahl der Tagessätze, zu denen man verurteilt wird, hängt weiteres ab - z.B. wird erst ab 91 Tagessätzen ein Eintrag ins Führungszeugnis aufgenommen