> Naja, dann kauft sich, wer es sich leisten kann, eben als Elftwagen eine
> billige PS-Schleuder. Zu schnell gefahren - weg damit.
Oh, du kannst sicher sein, dass das in der Schweiz schwierig ist. Da ist zu schnelles Fahren recht schnell eine Straftat, die mit Knast geahndet wird - nicht nur mit der Beschlagnahme des Autos. Möglicherweise nimmt man deshalb bei dem Unfall von Jan Ulrich eine Geschwindigkeit von 139 km/h an und nicht 140.
Gruß Karsten