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> Hier
> können Sie ein Raser-Auto ersteigern
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> Schade eigentlich - bei uns ist mir sowas nicht bekannt. In der Schweiz
> jedenfalls werden Autos ruck-zuck beschlagnahmt, wenn damit Unfug getrieben
> wird. Und obendrauf gibt's vergleichsweise drakonische Strafen.
Bevor man zur Versteigerung zugelassen wird, müsste noch folgendes Quiz bestanden werden, damit nicht der Teufel an den Beelzebub verhökert:
Verkehrsquiz für Besserwisser