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MaPa [Gast] schrieb am 18.April.2017, 21:56:57 in der Kategorie ot.politik

Wahlberechtigungen für "Auslandsdeutsche" u.ä.

> Hm, da drin sehe ich jetzt nichts zur Berechtigung der Teilnahme an einer
> Wahl. In der
> Wikipedia sieht es recht kompliziert aus, und es hat sich wohl auch
> in der jüngeren Vergangenheit einiges getan.
>
> Tja, dann weiß ich es auch nicht genauer.

hallo Achim,

Also wenn ich jetzt z.B. in der Türkei meinen Wohnsitz habe und in Deutschland z.B. Bundestagswahlen sind und ich da mit wählen möchte.
Muss ich einen Schriftlichen Antrag (der in dem Link als Downloaddatei vorhanden ist) einreichen und dann schicken die mir alles was ich für eine Briefwahl benötige zu. Ich mache mein Kreuz und schicke es wieder zurück.
Diesen Antrag muss ich dann aber für jede weiter Wahl wieder neu einreichen, was folgenden Hintergrund hat: wer im Ausland lebt hat in Deutschland keine Meldepflicht und somit bekommen die ja nicht mit wenn man innerhalb des Auslandes z.B. auf die andere Straßenseite zieht. Da geht es also dann nur darum das die die aktuelle Adresse brauchen.

netter Gruß von MaPa
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