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> Spiegel
> > > online: Nur Bußgeld.
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> > Für mich gehört Nicht-Bilden einer Rettungsgasse und auch das unbefugte
> > Benutzen derselben zumindest in einen Bereich eingeordnet, in denen es
> > >100€ kostet.
>
> könnte man das nicht als "unterlassene
> Hilfeleistung" einstufen?
Mir fällt gerade nichts ein, was dagegen spräche ...
Volker