> Spiegel
> > online: Nur Bußgeld.
>
> Für mich gehört Nicht-Bilden einer Rettungsgasse und auch das unbefugte
> Benutzen derselben zumindest in einen Bereich eingeordnet, in denen es
> >100€ kostet.
könnte man das nicht als "
unterlassene Hilfeleistung" einstufen?
Das "zur Seite fahren" sollte zumutbar sein.