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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 25.March.2017, 15:52:18 in der Kategorie verkehr.kfz

Und wieder das falsche Signal.

> Spiegel
> online: Nur Bußgeld.

Leider zählt das tatsächlich nur als OWi - und damit gibts ein Ordnungsgeld, dass die meisten der 30 als "Pech gehabt" verb uchen - aber kein Jota an ihrem Verhalten ändern.
Für mich gehört Nicht-Bilden einer Rettungsgasse und auch das unbefugte Benutzen derselben zumindest in einen Bereich eingeordnet, in denen es >100€ kostet.
Gleiches gilt übrigens bei StVO-widrigem Nutzen des Standstreifens bei Stau, um zur nächsten ausfahrt zu kommen.
Die Typen die das tun sind sogar so dreist, zu hupen, wenn du, vorschriftsmäßig Rettungsgasse bildend (die muss ja generell bei Stau gebildet werden, nicht erst, wenn die "Musik" der einsatzfahrzeuge zu hören ist), ganz rechts fährst und so zumindest teilweise den Standstreifen blockierst....

Volker
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