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neanderix schrieb am 09.March.2017, 15:44:04 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> den Endkunden anbietet oder nicht. Macht er das, so kann der Endkunde sich
> direkt an den Hersteller wenden. Macht er das nicht, muss er den Umweg über
> den Händler nehmen. Der ist aber nicht dazu verpflichtet sich darum zu
> kümmern. Macht er es dennoch, so ist es reine Kulanz.

Mit Kulantz hat das IMO nichts, aber auch gar nichts zu tun.

> schließlich auch nicht für die Versprechen eine Dritten gerade stehen
> wollen.

Der Händler mus hier gerade für gar nix einstehen, er muss nur den Schadensfall des kunden durchschleusen.

> Nochmals. Der Händler verunmöglicht hier gar nichts.

Doch, tut er. Egal wie ogft du noch "nein tut er nicht" rufst.

> Google ist dein Freund.

Dem Habe ich die Freundschaft vor Jahren aufgekündigt,
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