neanderix schrieb am 09.March.2017, 15:44:04 in der Kategorie nt.netz-treff
Verbraucherrechts Frage
> den Endkunden anbietet oder nicht. Macht er das, so kann der Endkunde sich > direkt an den Hersteller wenden. Macht er das nicht, muss er den Umweg über > den Händler nehmen. Der ist aber nicht dazu verpflichtet sich darum zu > kümmern. Macht er es dennoch, so ist es reine Kulanz.
Mit Kulantz hat das IMO nichts, aber auch gar nichts zu tun.
> schließlich auch nicht für die Versprechen eine Dritten gerade stehen > wollen.
Der Händler mus hier gerade für gar nix einstehen, er muss nur den Schadensfall des kunden durchschleusen.
> Nochmals. Der Händler verunmöglicht hier gar nichts.
Doch, tut er. Egal wie ogft du noch "nein tut er nicht" rufst.
> Google ist dein Freund.
Dem Habe ich die Freundschaft vor Jahren aufgekündigt,