Adi G. schrieb am 06.March.2017, 19:26:29 in der Kategorie nt.netz-treff
Verbraucherrechts Frage
> > Sehe ich nicht so. > > Auch wenn er zeitlich in der umgekehrten Beweisführung ist, so hat er > noch > > immer Gewährleistung zu geben. > > Von daher, hat er die Kundenkommunikation sehr wohl zu führen. > > Ich behaupte ja nicht, dass das Verhalten des Händlers (bezüglich > Kommunikation) in Ordnung ist. Allerdings hat er bereits auf die > Beweislastumkehr verwiesen. Er wird darauf pochen. Das hat er klar zum > Ausdruck gebracht. Viel zu kommunizieren gibt es da nicht mehr.
Du solltest Dich mal um Deine Homepage kümmern. Sie ist nicht erreichbar.