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Nachricht aus dem Archiv

Adi G. schrieb am 06.March.2017, 19:26:29 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> > Sehe ich nicht so.
> > Auch wenn er zeitlich in der umgekehrten Beweisführung ist, so hat er
> noch
> > immer Gewährleistung zu geben.
> > Von daher, hat er die Kundenkommunikation sehr wohl zu führen.
>
> Ich behaupte ja nicht, dass das Verhalten des Händlers (bezüglich
> Kommunikation) in Ordnung ist. Allerdings hat er bereits auf die
> Beweislastumkehr verwiesen. Er wird darauf pochen. Das hat er klar zum
> Ausdruck gebracht. Viel zu kommunizieren gibt es da nicht mehr.
Du solltest Dich mal um Deine Homepage kümmern. Sie ist nicht erreichbar.

LG

Adi
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