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Madnex schrieb am 06.March.2017, 07:50:42 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> Sehe ich nicht so.
> Auch wenn er zeitlich in der umgekehrten Beweisführung ist, so hat er noch
> immer Gewährleistung zu geben.
> Von daher, hat er die Kundenkommunikation sehr wohl zu führen.

Ich behaupte ja nicht, dass das Verhalten des Händlers (bezüglich Kommunikation) in Ordnung ist. Allerdings hat er bereits auf die Beweislastumkehr verwiesen. Er wird darauf pochen. Das hat er klar zum Ausdruck gebracht. Viel zu kommunizieren gibt es da nicht mehr.
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