neanderix schrieb am 05.March.2017, 19:31:28 in der Kategorie nt.netz-treff
Verbraucherrechts Frage
> > Du meinst also, wenn der Hersteller sagt "müssen sie über den Händler > > einschicken" und der Händler sich weigert, > > dann ist das eben so und der kunde hat eben Pech? > > ich bezweifle, das unser Verbraucherrecht diese Sichtweise hergibt ... > > Das kannst du gerne bezweifeln, es ist aber so.
Den restlichen Klugschiss hab ich mal gelöscht, ich habe hier nichts durcheinandergewürfelt.
Und nochmal: ich kann nicht glauben dass es rechtlich völlig ok ist wenn der Händler verhindert dass der Kunde die herstellergarantie in anspruch nehmen kann.