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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 05.March.2017, 19:31:28 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> > Du meinst also, wenn der Hersteller sagt "müssen sie über den Händler
> > einschicken" und der Händler sich weigert,
> > dann ist das eben so und der kunde hat eben Pech?
> > ich bezweifle, das unser Verbraucherrecht diese Sichtweise hergibt ...
>
> Das kannst du gerne bezweifeln, es ist aber so.

Den restlichen Klugschiss hab ich mal gelöscht, ich habe hier nichts durcheinandergewürfelt.
Und nochmal: ich kann nicht glauben dass es rechtlich völlig ok ist wenn der Händler verhindert dass der Kunde die herstellergarantie in anspruch nehmen kann.

Volker
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