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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 05.March.2017, 15:06:36 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> Woher willst du wissen, dass er das nicht getan hat?

Das weiss ich selbstredend nicht, ich hatte das anhand Hackertoms Beschreibung aus dem Starpost unterstellt.

> Was hat denn der Händler mit der Herstellergarantie am Hut? Wenn sich der
> Endkunde an den Einzelhändler wendet und die Herstellergarantie einfordert
> (da z.B. die Gewährleistung nicht mehr greift), dann kann das dem egal
> sein. Der Ansprechpartner in diesem Fall wäre der Hersteller und nicht der
> Händler. Der Händler muss eine eventuelle Herstellergarantie auch nicht
> zwingend an den Endkunden weitergeben.
>
> Du hast mich vielleicht auch missverstanden. Ich meinte nicht, dass der
> Händler über den Anspruch des Endkunden auf die Herstellergarantie
> entscheidet. Er kann aber sehr wohl entscheiden, ob er sich für den
> Endkunden mit dem Hersteller in Verbindung setzt und das "vermittelt".

Du meinst also, wenn der Hersteller sagt "müssen sie über den Händler einschicken" und der Händler sich weigert,
dann ist das eben so und der kunde hat eben Pech?
ich bezweifle, das unser Verbraucherrecht diese Sichtweise hergibt ...

Volker
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