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Nachricht aus dem Archiv

Madnex schrieb am 05.March.2017, 14:31:58 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> Doch, meines erachtens verstößt er sehr wohl gegen geltendes Recht.

Ich sehe das nach wie vor anders. Da sind wir wohl einfach verschiedener Meinung.

> Hier schon das erste mal, denn wenn er eine OEM-SSD verkauft, dann hat der
> das bitte auch so zu kennzeichnen.

Woher willst du wissen, dass er das nicht getan hat? Der Händler oder die Produktseite des Händlers wurde, soweit ich gesehen habe, nicht von Hackertomm veröffentlicht. Abgesehen davon verkaufen so viele verschiedene (auch große bekannte) Händler seit Jahren OEM oder grauimportierte HDDs, die ebenfalls keine Herstellergarantie haben, ohne dies extra kenntlich zu machen und kein juristischer Hahn hat je danach gekräht. Wenn man sich ein wenig auskennt (was natürlich nicht jeder tut), dann sieht man bei Samsung SSD anhand der Modellbezeichnung auf einen Blick, ob es sich um ein OEM-Produkt handelt. Denn Samsung führt hier getrennte Modellreihen.

> > Garantieversprechen stammt ja nicht vom Händler sondern von Samsung, aber
> > das galt nicht für dich. Daher ist es das gut Recht des Händlers den
> > Garantieantrag abzulehnen, da kein Garantieanspruch besteht.
>
> Nein, ist es nicht, es ist nicht Sache des Händlers über den
> Garantieanspruch zu befinden, sondern allein Sache des Herstellers, hier
> Samsung.

Was hat denn der Händler mit der Herstellergarantie am Hut? Wenn sich der Endkunde an den Einzelhändler wendet und die Herstellergarantie einfordert (da z.B. die Gewährleistung nicht mehr greift), dann kann das dem egal sein. Der Ansprechpartner in diesem Fall wäre der Hersteller und nicht der Händler. Der Händler muss eine eventuelle Herstellergarantie auch nicht zwingend an den Endkunden weitergeben.

Du hast mich vielleicht auch missverstanden. Ich meinte nicht, dass der Händler über den Anspruch des Endkunden auf die Herstellergarantie entscheidet. Er kann aber sehr wohl entscheiden, ob er sich für den Endkunden mit dem Hersteller in Verbindung setzt und das "vermittelt".
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